11. April 2025

Aktuelle Gesetzesänderungen: Solarspitzengesetz

Am 25. Februar 2025 ist das sogenannte „Solarspitzengesetz“ („Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Vermeidung temporärer Erzeugungsüberschüsse”) mit sofortiger Wirkung in Kraft getreten. Gemäß § 9 Abs. 2 EEG müssen EEG-Anlagen die ab dem 25.02.2025 in Betrieb genommen werden mit einer Leistung von weniger als 100 kWp vorerst auf 60 Prozent Einspeiseleistung gedrosselt werden (dies bezieht sich auf Ihre Modulleistung in kWp) bis eine Steuerbox inkl. intelligentes Messsystem (Smart-Meter) eingebaut ist.

Das Solarspitzengesetz soll das öffentliche Stromnetz vor Überlastungen schützen und sie mit einem Energiemanagementsystem “netzdienlich” machen. Das heißt, das Gesetz sorgt dafür, dass die PV-Anlagen das Netz nicht überlasten, sondern zur Stabilisierung beitragen.

Den Einbau der Steuerbox (inkl. intelligentes Messsystem, sofern noch nicht vorhanden) übernimmt Ihr Messstellenbetreiber, das ist i.d.R. Ihr Netzbetreiber, bspw. die EWE-Netz. Nach Einbau der Steuerbox und einer abschließenden Funktionsprüfung durch den Messstellenbetreiber (jährliche Wiederholung) wird die Einspeisung auf 100 Prozent umgestellt. Keine Einspeisevergütung mehr bei negativen Strompreisen: Wenn die Börsenstrompreise ins Negative rutschen, gibt es keine Vergütung mehr für eingespeisten Strom (Smart-Meter notwendig). Erleichterte Direktvermarktung: Kleinere PV-Anlagen (unter 100 kWp) können künftig einfacher ihren Strom an der Börse verkaufen, ohne dass eine Pflicht zur Direktvermarktung besteht.

14a steu­er­bare Verbrauchs­ein­rich­tungen
EnWG-Festlegungen der Bundesnetzagentur

Hintergrund:
Die Bundesnetzagentur möchte mit den Regelungen des §14a EnWG eine Möglichkeit schaffen, die Leistung von sogenannten steuerbaren Verbrauchseinrichtungen temporär zu „dimmen“, um so Zeit für erforderliche Netzertüchtigungsmaßnahmen zu schaffen.

Welche Geräte zählen zu den steuerbaren Verbrauchseinrichtungen?
Steuerbare Lasten, die ab dem 01.01.2024 in Betrieb gegangen sind mit einer Netzanschlussleistung > 4,2 kW, wie:

  • Stromspeicher
  • Ladeeinrichtungen
  • Wärmepumpen inkl. Zusatzvorrichtungen
  • Anlagen zur Raumkühlung

Mit Ausnahmen, z.B. Klimaanlagen in Apotheken für Medikamente, Behörden und Firmen mit Bezug „kritische Infrastruktur“: Polizei, Feuerwehr, Bundeswehr, Krankenhäuser, Kühlung für Schlachterei etc. (hierfür muss ein separater Antrag gestellt werden). 

Was bedeutet das?
Dies bedeutet, dass die Leistung Ihres Geräts im Falle einer Engpasssituation im Stromnetz durch den Netzbetreiber reduziert werden darf (auf max. 2 Stunden pro Tag). Diese Regelung muss gemäß Festlegung der Bundesnetzagentur auch für Geräte ohne Netzbezug umgesetzt werden, wenn diese von ihrer technischen Auslegung grundsätzlich in der Lage sind, Strom aus dem öffentlichen Netz zu beziehen.

Wie gehen wir weiter vor?

  1. Nach Anmeldung Ihrer steuerbaren Verbrauchseinrichtung (die Anmeldung erfolgt i.d.R. durch uns, Noordtec) erhalten Sie eine E-Mail von Ihrem Netzbetreiber mit einer Bestätigung zur Anmeldung. Bspw. versendet die EWE-Netz die Bestätigung mit einer Geräte-ID-Nr. – leiten Sie uns diese E-Mail bitte weiter, falls noch nicht geschehen.

  2. Wir prüfen, ob wir alle Vorbereitung für den Einbau der Steuertechnik für die von uns eingebauten Geräte zum Zeitpunkt der Elektroinstallation Ihrer Photovoltaikanlage getroffen haben.

  3. Sollte dies nicht der Fall sein, werden wir mit Ihnen einen Termin zur Umrüstung vereinbaren.
    Wir weisen darauf hin, dass notwendige Ertüchtigungstermine Kosten mit sich bringen.

  4. Ihr Messstellenbetreiber wird sich bei Ihnen nach einer gewissen Zeit melden, um einen Termin zum Einbau der Steuertechnik zu vereinbaren. Der Gesetzesgeber schreibt vor, 90 % bis Ende 2026 einzubauen.
    Achtung: Sollten die Vorbereitungen für den Einbau der Steuertechnik zu diesem Termin nicht vorhanden sein, können für Sie Folgekosten aufgrund der zweiten Anfahrt für den Messstellenbetreiber entstehen.

  5. Ihr Messstellenbetreiber baut die Steuerbox (inkl. Smart-Meter, sofern noch nicht vorhanden) ein. Die Kosten für die Steuerbox trägt der Anlagenbetreiber. Die EWE-Netz berechnet für die Steuerbox eine jährliche Pauschale.

Ein weiterer Hinweis:
Ab dem Zeitpunkt der technischen Inbetriebnahme Ihrer steuerbaren Verbrauchseinrichtung, haben Sie Anspruch auf ein reduziertes Netzentgelt. Es stehen künftig drei Module der Netzentgeltreduzierung zur Verfügung aus denen Sie wählen können. Durch unsere Anmeldung fallen Sie automatisch unter die Regelungen des Modul 1 und erhalten eine pauschale Entlastung. Die Auszahlung erfolgt über Ihren Stromlieferanten, welcher automatisch durch Ihren Netzbetreiber informiert wird. Ein Modulwechsel kann nur über Ihren Stromlieferanten stattfinden.

Sie haben Fragen dazu? Kontaktieren Sie uns gerne:
+49 4488 / 76496 96
solar@noordtec.de

Lisa Doyen
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